Regelung bzgl. der Kontaktaufnahme:
- Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Fachlehrkraft
- Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Klassenlehrkraft bzw. dem Klassenteam
- Kontaktaufnahme mit dem erweiterten Schulleitungsteam
Bei darüber hinausgehenden Themenstellungen nehmen dann die Lehrkräfte mit der Schulleitung Kontakt auf bzw. verweisen die Eltern an die Schulleitung.
Regelung bzgl. Beurlaubung bei wichtigen Anlässen
- Grundsätzlich gilt, dass Beurlaubungen mindestens 4 Wochen vorher schriftlich beantragt werden müssen!
- Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien sind nur entsprechend den gültigen Schulgesetzbestimmungen und nur durch den Schulleiter möglich.
- Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten. Diese sind wie folgt geregelt:
- Fachlehrkraft: Einzelstunden
- Klassenlehrkraft / Team: 1 bis 2 Tage (ab 3 Tage Schulleiter)
- Schulleiter: Beurlaubungen direkt vor bzw. nach den Ferien
- Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten. Diese sind wie folgt geregelt:
- Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien sind nur entsprechend den gültigen Schulgesetzbestimmungen und nur durch den Schulleiter möglich.