Krankheit am Prüfungstag
Bei Krankheit an einem Prüfungstag muss das Sekretariat unverzüglich telefonisch oder per Mail informiert werden. Außerdem muss spätestens am nächsten Tag ein ärztliches Attest vorliegen, das bescheinigt, dass die Prüfung nicht angetreten werden konnte.
Bitte beachten Sie dabei die folgenden Fristen:
Krankheit am Prüfungstag
- bis spätestens 07:45 Uhr am Prüfungstag:
- telefonische Krankmeldung auf dem Sekretariat
- und/oder
- per Mail an die poststelle
04138769.schule.bwl.de @ - Hier erfahren Sie auch, ob Sie zum Hausarzt gehen können oder ob Sie zum Amtsarzt müssen.
- telefonische Krankmeldung auf dem Sekretariat
- bis spätestens 12:00 Uhr am Folgetag der Prüfung:
- zwingende Abgabe eines ärztlichen Attestes auf dem Sekretariat
- kann in Ausnahmenfällen auch eingescannt per Mail gesendet werden – Original muss jedoch innerhalb von 2 Tagen nachgereicht werden
Sollten diese Punkte nicht eingehalten werden, muss die Prüfungsleistung mit ungenügend (Note 6) bewertet werden.
Hinweis: Diese Regelung kann bei auffälligen Abschlusschülern (mehrfache Fehlzeiten bei KA`s) auch auf Klassenarbeiten übertragen werden!